Im Grundgesetz finden wir folgendes zu den Entscheidungen unserer Abgeordneten: Artikel 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Es gibt Menschen in der CDU und der FDP die sich glücklicherweise nicht dem Fraktionszwang unterwerfen, welcher unser Grundgesetz unterläuft.
Es gibt glücklicherweise auch einen Bundestagspräsidenten, welcher die Erläuterung der Gewissensentscheidung zulässt.
Norbert Lammert, Frank Schäffler und Wolfgang Bosbach geben Hoffnung, dass der Artikel 38 weiterhin ernst zu nehmen ist.
